Zustandsbeschreibung

Der Vermieter muss beweisen, dass bei der Rückgabe des Mietobjektes Mängel vorhanden waren. Der Vermieter ist daher auf eine Zustandsbeschreibung des Mietobjektes im Rückgabezeitpunkt angewiesen, wenn er nachfolgend auf den Mieter für Mängel Rückgriff nehmen möchte. Die Zustandsbeschreibung kann beispielsweise durch Fotos, durch ein Protokoll oder durch Zeugenaussagen festgehalten werden. Im Regelfall wird ein Protokoll aufgenommen. Dabei gibt es verschiedene Formen von Protokollaufnahmen:

  • Parteiprotokoll

  • Parteiprotokoll unter Beizug eines Dritten
    (Mieterverband-/Hauseigentümer-Verband-Vertreter)

  • Gemeinsames Parteiprotokoll oder Protokoll durch einen gemeinsam beigezogenen Dritten

  • Amtliches Wohnungsabnahmeprotokoll

Zustandsbeschreibung

Beweiskraft der Protokolle

Bedeutung des Abnahmeprotokolls für den Vermieter

Protokoll-Arten

Protokollunterzeichnung

Amtliches Abnahmeprotokoll