|
Zustandsbeschreibung Der Vermieter muss beweisen, dass bei der Rückgabe des Mietobjektes Mängel vorhanden waren. Der Vermieter ist daher auf eine Zustandsbeschreibung des Mietobjektes im Rückgabezeitpunkt angewiesen, wenn er nachfolgend auf den Mieter für Mängel Rückgriff nehmen möchte. Die Zustandsbeschreibung kann beispielsweise durch Fotos, durch ein Protokoll oder durch Zeugenaussagen festgehalten werden. Im Regelfall wird ein Protokoll aufgenommen. Dabei gibt es verschiedene Formen von Protokollaufnahmen:
|
Bedeutung des Abnahmeprotokolls für den Vermieter
|